Öffnung der Tennis-Plätze

Ab Freitag, den 8.5.2020 9.00 Uhr darf auf unserer Anlage wieder Tennis gespielt werden.  

Bitte folgendes beachten:

Leitlinien
für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb im THC für Tennis

Die vier ‚A‘ des THC

Abstand halten
Ansammlungen vermeiden
Alle Hygienevorschriften beachten
Alle Berührungen potenziell kontaminierter Flächen vermeiden

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Dazu gehören unter anderem:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit zwei weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat 10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt:

Distanzregeln einhalten
Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Freiluftaktivitäten präferieren
Hygieneregeln einhalten
Umkleiden und Duschen zu Hause nutzen
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen Trainingsgruppen verkleinern
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Risiken in allen Bereichen minimieren

Ausgehend davon und auf Basis der Vorgaben des Landes NRW sowie des TVM hat der THC „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb für Tennis “ festgelegt:

Die nachfolgenden Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen, weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen werden können. Zusätzlich können von den zuständigen Stellen oder Behörden auch entsprechende Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Vorschriften getroffen werden.

1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen sind ausnahmslos einzuhalten

2. Zur Vermeidung unnötiger Begegnungen auf dem Weg zur Toilette (und weil in dem engen Gang die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann) ist die Türe zwischen Büro und Halle für den Zugang geschlossen. (Ausnahme Tennisschule und Büro Mitarbeiter) Bitte alle anderen die Eingangstüre an der Gastronomie für den Zugang zu den Toiletten benutzen.
Zum Verlassen des Gebäudes bitte dann die Türe zwischen Büro und Halle benutzen.

3. Die Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Die Toiletten bitte nur einzeln benutzen.

4. Den Anweisungen der Platzwarte ist folge zu leisten

5. Zuschauerbesuche sind untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist eine Begleitperson erlaubt.

6. Bei Spielerwechsel auf den Plätzen muss auf die Kontaktbeschränkung u. Abstandsregel geachtet werden.

7. Bei der Platzreservierung (Stecktafel) muss Abstand gehalten werden. Es ist immer nur eine Person an der Tafel erlaubt.

8. Vor dem Spiel müssen die Hände desinfiziert werden.


9. Beim Aufenthalt auf der Gastronomie Terrasse müssen die Kontaktbeschränkungen / Abstandsregeln eingehalten werden. Gruppenansammlungen sind nicht erlaubt.

10. Der Verein ist verpflichtet , die Einhaltung der genannten Regelungen zu überwachen. Von daher kann auch bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln durch einzelne Personen die Sportausübung durch den Vorstand des THC für das betreffende Mitglied untersagt werden. Der Verein wird bei Änderungen durch die entsprechenden Behörden oder Stellen Anpassungen vornehmen.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert